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MinijobRente
Wer sagt eigentlich, dass Ihre beste 400-€-Kraft nur 400 € verdienen darf? Für wen die minijobrente gedacht ist ! Zielgruppe für die minijobrente sind Beschäftigte mit geringem Einkommen bis maximal 400 Euro im Monat. Grundvoraussetzung ist, dass das Beschäftigungsverhältnis „auf Dauer” angelegt ist. Das trifft in Deutschland auf 3,2 Millionen Menschen zu – vom Mitarbeiter in Großunternehmen und dem Mittelstand über Beschäftigte im Einzelhandel oder kommunalen Einrichtungen bis hin zum „Ehegatten”-Mitarbeiter im Familienbetrieb. Fundierte Auswertungen des statistischen Materials sowie empirische Untersuchungen haben ergeben, dass bei mindestens 20 % dieser Beschäftigungsverhältnisse bereits heute der beiderseitige Wunsch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, die Arbeitszeit zu verlängern. Nicht geeignet ist die minijobrente für Arbeitnehmer, die nur vorübergehend beschäftigt sind oder die häufig den Arbeitgeber wechseln.
Geringfügig Beschäftigte haben in der Regel aufgrund ihres geringen Einkommens wenig Möglichkeiten, für das Alter eine zusätzliche Vorsorge zu treffen. In der gesetzlichen Rente erwerben sie aufgrund des geringen Einkommens nur sehr geringe Altersversorgungs-ansprüche. Gleichzeitig wäre es für viele Arbeitgeber wünschenswert, wenn ihre „geringfügig Beschäftigten” etwas mehr arbeiten könnten, ohne ihren Status der Sozialabgabenfreiheit zu verlieren.
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