MinijobRente

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MinijobRente

 

Wer sagt eigentlich, dass Ihre beste 400-€-Kraft nur 400 € verdienen darf?

Für wen die minijobrente gedacht ist !

Zielgruppe für die minijobrente sind Beschäftigte mit geringem Einkommen bis maximal 400 Euro im Monat. Grundvoraussetzung ist, dass das Beschäftigungsverhältnis „auf Dauer” angelegt ist. Das trifft in Deutschland auf 3,2 Millionen Menschen zu – vom Mitarbeiter in Großunternehmen und dem Mittelstand über Beschäftigte im Einzelhandel oder kommunalen Einrichtungen bis hin zum „Ehegatten”-Mitarbeiter im Familienbetrieb. Fundierte Auswertungen des statistischen Materials sowie empirische Untersuchungen haben ergeben, dass bei mindestens 20 % dieser Beschäftigungsverhältnisse bereits heute der beiderseitige Wunsch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, die Arbeitszeit zu verlängern. Nicht geeignet ist die minijobrente für Arbeitnehmer, die nur vorübergehend beschäftigt sind oder die häufig den Arbeitgeber wechseln.

 

Geringfügig Beschäftigte haben in der Regel aufgrund ihres geringen Einkommens wenig Möglichkeiten, für das Alter eine zusätzliche Vorsorge zu treffen. In der gesetzlichen Rente erwerben sie aufgrund des geringen Einkommens nur sehr geringe Altersversorgungs-ansprüche. Gleichzeitig wäre es für viele Arbeitgeber wünschenswert, wenn ihre „geringfügig Beschäftigten” etwas mehr arbeiten könnten, ohne ihren Status der Sozialabgabenfreiheit zu verlieren.

 

minijobrente.
So rechnet sich das!
Der Arbeitgeber führt bei einem geringfügig Beschäftigten in der Regel 30 % des Gehalts an die
Minijobzentrale ab. Der Minijobrentenbeitrag ist jedoch nicht mit einer zusätzlichen Abgabe belastet, so dass die Ersparnis bei der zusätzlichen Arbeitskapazität 30 % beträgt. Insgesamt verringern sich bei diesem Beispiel die durchschnittlichen Lohnkosten je Arbeitsstunde wie folgt:

 

Beispiel                              Ohne                                 Mit
                                         minijobrente                      minijobrente
Arbeitszeit monatlich            40 Stunden                         50 Stunden
Produktivität                       100 %                                  125 %
Gehalt monatlich                 400,00 €                              400,00 €
Beitrag an Minijobzentrale    120,00 €                              120,00 €
Beitrag für minijobrente          0,00 €                              100,00 €
Summe                               520,00 €                            620,00 €
Kosten je Arbeitsstunde        13,00 €                                12,40 €
Ersparnis Lohnkosten             
je Arbeitsstunde in %              0,00 %                                 4,62 %

 

 

minijobrente.

So wird’s gemacht!
Je nach Situation des Arbeitnehmers kann eine Versorgung über die Direktversicherung oder über eine Unterstützungskasse angefordert werden. Es handelt sich um eine vom Arbeitgeber finanzierte, beitragsorientierte Versorgungszusage.

 

                                        Direktversicherung                    Unterstützungskasse
Zielgruppe                         Arbeitnehmer im                        Arbeitnehmer im
                                        1. Beschäftigungsverhältnis          2. Beschäftigungsverhältnis
                                        (StKl I-V)
Leistungen                         Lebenslange Altersrente             Versorgungskapital
                                                                                       mit Kapitalwahlrecht
Mitnahmemöglichkeiten      Rechtsanspruch auf                    Mitnahme mit Zustimmung
                                        Mitnahme oder Übertragung        des neuen AG möglich
Steuerliche Betrachtung      Rente und Kapital bei                 Kapital zu versteuern
im Leistungsbezug              Zufluss zu versteuern                  Steuererleichterung durch
                                                                                       Fünftelungsregelung
Kosten für Arbeitgeber        Keine                                       Insolvenzsicherungsbeitrag
                                                                                       ab 6. Jahr der Versorgung:
                                                                                       2007 ca. 3 % des Beitrages;
                                                                                       u. U.geringe Verwaltungsgebühr

 

 

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