Haben Sie die Definition des Begriffesschon mal
gelesen ?
Ein (Pl. die Taxis) ist ein von einem Berufskraftfahrer
gelenktes Individualverkehrsmittel zur Personenbeförderung gegen
Bezahlung. Umgangssprachlich, aber orthographisch falsch, existiert
regional auch die Bezeichnung die Taxe (Pl. die Taxen), „Taxe“ aber ist
die taxmäßige Vergütung nach § 612 BGB.
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ermöglicht barrierefreies Reisen für
alle Menschen - unabhängig ob mit oder ohne
Behinderung. Dieses System wandelt im Handumdrehen
einen Rollstuhlbus in einen Personentransporter um oder in eine
Kombination aus beidem. Ideal für Unternehmer, die auch
Behindertentransporte anbieten, aber das Fahrzeug flexibel auch
anderweitig einsetzen wollen.
Die Dokumentationen der
Berufsgenossenschaft für Transport und
Verkehrswirtschaftfinden Sie hier
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Verkehrssicherheitsprogramme können auch mit gutem Erfolg mit
Simulatoren und Gurtschlitten durchgeführt werden. Seminare, die sich mit Themen beschäftigen, wie:
Stelle ich mich richtig auf Streckenverlauf, Fahrbahnbedingungen u.
a. Verkehrsteilnehmer ein?
Wie schnell kann ich tatsächlich in einem Notfall die Bremse betätigen?
Wie ist es, wenn ich mich nach einem Unfall aus einem auf dem Dach
liegenden FZ befreien muss?