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Berufsunfähigkeitsversicherung


Jeder Vierte
muss seinen Beruf durch Krankheit oder einen Unfall vorzeitig aufgeben.
Die gesetzliche Absicherung ist in den letzten Jahren durch Gesetzesentscheidungen gesunken. Diese beträgt selbst im Idealfall nur noch etwa  ein Drittel  des letzten Bruttoeinkommens. 

Rechnen Sie einmal für sich selbst nach, wie viel Prozent Ihres derzeitigen Bruttoeinkommens Sie bräuchten, um alle regelmäßigen Kosten wie Miete, Finanzierungs- bzw. Darlehensraten, Strom oder Auto zu bestreiten. Im Schnitt werden von einem Bruttoeinkommen ca. 60 % benötigt. Das bedeutet, dass Sie in der Regel durch die Berufsunfähigkeit Ihren regelmäßigen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Um diese Lücke bei Unfall, Krankheit oder Tod zu schließen, sollten Sie deshalb dringend mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung privat vorsorgen. 

 

Neue gesetzliche Regelungen

Seit dem 01.01.2001 entfällt der gesetzliche Schutz bei Berufsunfähigkeit für alle, die  nach dem 01.01.1961 geborenen sind!
 

Hier einige Details:

Die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten und Erwerbsunfähigkeitsrenten werden seit dem 01.01.2001 durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die Rentenhöhe ist davon abhängig, wie lange ein Versicherter - in welcher Tätigkeit auch immer - noch arbeiten kann:

  • 6 Stunden und länger pro Tag = KEINE RENTENZAHLUNG ! 
    (Zum Beispiel: Kann ein ehemalige leitender Angestellter einer Firma noch 
    6 Stunden als Nachtportier eingesetzt werden, dann erhält er keine Rente!)
  • von 3 bis unter 6 Stunden pro Tag = Halbe Erwerbsminderungsrente
  • unter 3 Stunden pro Tag = volle Erwerbsminderungsrente
  • Empfänger einer halben Erwerbsunfähigkeitsrente, die arbeitslos sind, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht = volle Erwerbsminderungsrente
  • Versicherte, die bei In-Kraft-Treten der Reform das 40. Lebensjahr vollendet haben und in ihrem bisherigen oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können = 1/2 der vollen Erwerbsminderungsrente
  • Bei Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr wird eine Zurechnungszeit voll bis zum 60. Lebensjahr gewährt.
  • Bei Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr wird die Rente um einen Rentenabschlag gekürzt. Er beträgt für jeden Monat des früheren Rentenbezugs 0,3%. Beginnt diese Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres, ist der Rentenabschlag auf max. 10,8% begrenzt.

Erwerbsminderungsrenten werden nur noch als Zeitrenten - befristet auf 3 Jahre gewährt. Sie können wiederholt werden. Die Erwerbsminderungsrenten werden längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres geleistet.

 

FAZIT:

Wenn Sie nicht zu unzumutbaren Arbeiten gezwungen sein möchten, um nicht im Fall einer Berufsunfähigkeit zum finanziellen Notfall zu werden, benötigt heute jeder eine private Berufsunfähigkeitsversicherung!

 

Sie denken, dass Sie nicht gefährdet sind, berufsunfähig zu werden ? 

Hier möchten wir auf die Statistik der Bundesregierung zurückgreifen. 
Wussten Sie,

  • dass jeder 5. Angestellte und jeder 4. Arbeiter vorzeitig aus seinem Berufsleben aussteigen muss, weil Körper oder Seele nicht mehr mitspielen,
     
  • dass nicht Unfälle, sondern Krankheiten die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind ?


Die häufigsten Krankheiten sind demnach:

  • Herz-Kreislauf-Probleme (12%),
  • Beschwerden mit Rücken, Knochen und Gelenken (28%),
  • Depressionen, Nervenleiden (21%),
  • Krebs, Tumore (10%),
  • Unfälle und Verletzungen (10%) sowie
  • Sonstiges, z. B. Allergien (19%).

 

Wie Sie hieran sehen, sind Unfälle und Verletzungen mit 10% nur sehr selten ausschlaggebend für Berufsunfähigkeit. Eine private Unfallversicherung schützt deshalb oft nicht vor dem finanziellen Absturz. Sie kommt allenfalls infrage, wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht möglich ist.

 

 

Unser Tipp zum Schluss:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Ernstfall nicht zahlt, nützt niemandem. 
Worauf muss man als Verbraucher beim Abschluss achten ? Das Wichtige steht in den Vertragsbedingungen, dem so genannten „Kleingedruckten“. Der Versicherer sollte auf die Möglichkeit zur „abstrakten Verweisung“ verzichten, sonst muss er solange keine Rente zahlen, wie man als berufsunfähiger Versicherter theoretisch noch in einem anderen, seiner bisherigen sozialen Stellung entsprechenden Job einsetzbar ist – egal, ob man im Ernstfall eine solche Stelle überhaupt findet oder nicht. Der Versicherungsschutz sollte bestehen, bis man das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, denn in vielen Fällen tritt Berufsunfähigkeit erst in den letzten Arbeitsjahren vor dem Ruhestand ein.

 

Fragen Sie noch heute bei uns, was diese Absicherung für Sie kostet. Wir vergleichen für Sie unabhängig und kompetent unter verschiedenen Gesellschaften und wählen entsprechend Ihrer Berufsgruppe die jeweils günstigste Versicherung aus.

 

 

Schlußwort zum THEMA  "BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG"

Bei einem Berufsunfähigkeitsschutz ist es wichtig nicht nur auf den Preis zu achten. Im Ernstfall hängt es von den konkreten Vertragsbedingungen ab, ob man Anspruch auf Leistungen hat, wenn man seine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. 

Wählen Sie immer eine Police ohne eine ´abstrakte Verweisungsmöglichkeit´ des Versicherers auf andere Berufe. Sonst besteht im Ernstfall kein Anspruch auf die vereinbarte Rente, solange man theoretisch noch in irgendeinem anderen Beruf arbeiten könnte, selbst wenn man wegen der Gesundheitsschäden praktisch gar keine Anstellung mehr findet.
 

 
Produktbeschreibung Berufsunfähigkeitsversicherung  -  Grundzüge und Fragen
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Rechtsschutzversicherung für Taxen

Als Unternehmer setzen Sie Kapital und Arbeitskraft ein, um Marktchancen zu nutzen. Und Sie versuchen, Risiken zu mindern, um den Ertrag sicherer zu machen. Dabei ist es nicht nur wichtig, den Betrieb gegen die Risiken des Marktes abzusichern, sondern auch, das Erreichte gegen Verluste zu schützen. Das gilt gleichermaßen für das produzierende und verarbeitende Gewerbe wie auch für Handels-Betriebe und für den Dienstleistungsbereich.

 

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Güterschaden-Haftpflichtversicherungen, Landwirtschaftliche Versicherungen, Maschinenversicherungen, Multi-Risk-Policen,
Rechtsschutzversicherungen, Transportversicherungen, Umwelthaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen,
Warentransportversicherungen, Werkverkehrsversicherungen.

 

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