Jeder Vierte muss seinen Beruf durch Krankheit oder
einen Unfall vorzeitig aufgeben.
Die gesetzliche Absicherung ist in den letzten Jahren durch
Gesetzesentscheidungen gesunken. Diese beträgt selbst im
Idealfall nur noch etwa ein Drittel des
letzten Bruttoeinkommens.
Rechnen Sie einmal für sich selbst nach, wie viel Prozent
Ihres derzeitigen Bruttoeinkommens Sie bräuchten, um alle
regelmäßigen Kosten wie Miete, Finanzierungs- bzw.
Darlehensraten, Strom oder Auto zu bestreiten. Im Schnitt
werden von einem Bruttoeinkommen ca. 60 % benötigt. Das
bedeutet, dass Sie in der Regel durch die Berufsunfähigkeit
Ihren regelmäßigen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen
können.Um diese Lücke bei Unfall, Krankheit oder Tod zu
schließen, sollten Sie deshalb dringend mit einer
Berufsunfähigkeitsversicherung privat vorsorgen.
Neue gesetzliche Regelungen
Seit dem 01.01.2001 entfällt der gesetzliche Schutz bei
Berufsunfähigkeit für alle, die nach dem 01.01.1961
geborenen sind!
Hier einige Details:
Die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten und
Erwerbsunfähigkeitsrenten werden seit dem 01.01.2001 durch
eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die
Rentenhöhe ist davon abhängig, wie lange ein Versicherter -
in welcher Tätigkeit auch immer - noch arbeiten kann:
- 6 Stunden und länger pro Tag = KEINE RENTENZAHLUNG
!
(Zum Beispiel: Kann ein ehemalige leitender Angestellter
einer Firma noch
6 Stunden als Nachtportier eingesetzt werden, dann
erhält er keine Rente!)
- von 3 bis unter 6 Stunden pro Tag = Halbe
Erwerbsminderungsrente
- unter 3 Stunden pro Tag = volle
Erwerbsminderungsrente
- Empfänger einer halben Erwerbsunfähigkeitsrente, die
arbeitslos sind, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur
Verfügung steht = volle Erwerbsminderungsrente
- Versicherte, die bei In-Kraft-Treten der Reform das
40. Lebensjahr vollendet haben und in ihrem bisherigen
oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr als 6
Stunden täglich arbeiten können = 1/2 der vollen
Erwerbsminderungsrente
- Bei Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr wird
eine Zurechnungszeit voll bis zum 60. Lebensjahr
gewährt.
- Bei Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr wird die
Rente um einen Rentenabschlag gekürzt. Er beträgt für
jeden Monat des früheren Rentenbezugs 0,3%. Beginnt
diese Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres, ist der
Rentenabschlag auf max. 10,8% begrenzt.
Erwerbsminderungsrenten werden nur noch als Zeitrenten -
befristet auf 3 Jahre gewährt. Sie können wiederholt werden.
Die Erwerbsminderungsrenten werden längstens bis zur
Vollendung des 65. Lebensjahres geleistet.
FAZIT:
Wenn Sie nicht zu unzumutbaren Arbeiten gezwungen sein
möchten, um nicht im Fall einer Berufsunfähigkeit zum
finanziellen Notfall zu werden, benötigt heute jeder eine
private Berufsunfähigkeitsversicherung!
Sie denken, dass Sie nicht gefährdet sind,
berufsunfähig zu werden ?
Hier möchten wir auf die Statistik der Bundesregierung
zurückgreifen.
Wussten Sie,
- dass jeder 5. Angestellte und jeder 4.
Arbeiter vorzeitig aus seinem Berufsleben aussteigen
muss, weil Körper oder Seele nicht mehr mitspielen,
- dass nicht Unfälle, sondern Krankheiten die
häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind ?
Die häufigsten Krankheiten sind demnach:
- Herz-Kreislauf-Probleme (12%),
- Beschwerden mit Rücken, Knochen und Gelenken (28%),
- Depressionen, Nervenleiden (21%),
- Krebs, Tumore (10%),
- Unfälle und Verletzungen (10%) sowie
- Sonstiges, z. B. Allergien (19%).
Wie Sie hieran sehen, sind Unfälle und Verletzungen mit
10% nur sehr selten ausschlaggebend für Berufsunfähigkeit.
Eine private Unfallversicherung schützt deshalb oft nicht
vor dem finanziellen Absturz. Sie kommt allenfalls infrage,
wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
nicht möglich ist.
Unser Tipp zum Schluss:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Ernstfall nicht
zahlt, nützt niemandem.
Worauf muss man als Verbraucher beim Abschluss achten ? Das
Wichtige steht in den Vertragsbedingungen, dem so genannten
„Kleingedruckten“. Der Versicherer sollte auf die
Möglichkeit zur „abstrakten Verweisung“ verzichten, sonst
muss er solange keine Rente zahlen, wie man als
berufsunfähiger Versicherter theoretisch noch in einem
anderen, seiner bisherigen sozialen Stellung entsprechenden
Job einsetzbar ist – egal, ob man im Ernstfall eine solche
Stelle überhaupt findet oder nicht. Der Versicherungsschutz
sollte bestehen, bis man das gesetzliche Rentenalter
erreicht hat, denn in vielen Fällen tritt Berufsunfähigkeit
erst in den letzten Arbeitsjahren vor dem Ruhestand ein.
Fragen Sie noch heute bei uns, was diese Absicherung für
Sie kostet. Wir vergleichen für Sie unabhängig und kompetent
unter verschiedenen Gesellschaften und wählen entsprechend
Ihrer Berufsgruppe die jeweils günstigste Versicherung aus.
Schlußwort zum THEMA "BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG"
Bei einem Berufsunfähigkeitsschutz ist es wichtig
nicht nur auf den Preis zu achten. Im Ernstfall hängt es von
den konkreten Vertragsbedingungen ab, ob man Anspruch auf
Leistungen hat, wenn man seine Arbeit aus gesundheitlichen
Gründen nicht mehr ausüben kann.
Wählen Sie immer eine Police ohne eine ´abstrakte
Verweisungsmöglichkeit´ des Versicherers auf andere Berufe.
Sonst besteht im Ernstfall kein Anspruch auf die vereinbarte
Rente, solange man theoretisch noch in irgendeinem anderen
Beruf arbeiten könnte, selbst wenn man wegen der
Gesundheitsschäden praktisch gar keine Anstellung mehr
findet.
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